AGB
§1 Geltungsbereich
Für alle Mietverträge und Leistungen der Moritz & Moritz GbR | Luftschloss Siegburg (im Folgenden „Vermieter“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragspartner und Vertragsabschluss
- Vertragspartner sind der Vermieter und der jeweilige Mieter.
- Der Vertrag kommt mit Abschluss der Online-Buchung auf der Website und der Bestätigung durch den Vermieter zustande.
- Bei Abholung oder Lieferung wird ein Mietvertrag unterzeichnet, der die individuellen Buchungsdaten dokumentiert (Mietsache, Mietzeitraum, Preis, Zusatzleistungen) und auf diese AGB verweist.
§3 Leistungsumfang
(1) Mietgegenstand und Zubehör
- Der Vermieter überlässt dem Mieter die gebuchte Hüpfburg einschließlich des notwendigen Standardzubehörs (z. B. Gebläse, Bodenplanen, Spannseile, Erdanker).
- Optional können weitere Zubehörteile (z. B. Bälle, Fallschutzmatten, Sonnenschutz, Transporthilfen) gegen gesondertes Entgelt gebucht werden.
- Der Mieter holt die Hüpfburg sofern nicht anders vereinbart selbst ab und bringt sie nach Mietende zurück. Es gelten die Pflichten dieser AGB.
(2) Zusatzleistungen (Service)
- Lieferung & Abholung: Der Vermieter liefert die Hüpfburg zum Aufstellort und holt sie nach Mietende wieder ab. Aufbau, Abbau und Betrieb erfolgen durch den Mieter. Rückgabe muss trocken, sauber und ordnungsgemäß verpackt erfolgen.
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Full-Service-Paket: Zusätzlich übernimmt der Vermieter Aufbau, Sicherung, Abbau und Reinigung.
- Der Mieter bleibt jedoch verpflichtet, die Hüpfburg vor Nutzung selbst auf ordnungsgemäßen Zustand und Sicherheit zu prüfen sowie die Aufsicht während der Nutzung sicherzustellen.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Sicherheit während der Mietzeit.
- Zumutbare Verschmutzungen (z. B. Laub) sind erlaubt. Unzumutbare Verschmutzungen (z. B. Essensreste, Flüssigkeiten, Schlamm) sind nicht zulässig und führen zum Einbehalt der Kaution.
§4 Mietdauer und Termine
- Die Mietdauer ist individuell und wird bei Buchung festgelegt. Ein Miettag umfasst 24 Stunden.
- Rückgaben nach Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums führen zu Zusatzkosten.
- Kann der Vermieter eine bestätigte Buchung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erfüllen, beschränkt sich seine Haftung ausschließlich auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§5 Preise, Zahlung und Kaution
- Es gelten die auf der Website veröffentlichten Bruttopreise.
- Der Mietpreis ist spätestens 7 Tage vor Mietbeginn vollständig zu zahlen.
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Der Mieter hinterlegt eine Kaution in Höhe von 150 EUR.
- Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe.
- Bei Schäden, Nichteinhaltung der Pflichten oder Verschmutzung kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden.
- Der Einbehalt liegt im Ermessen des Vermieters; eine Begründung ist nicht erforderlich.
- Wetterbedingte Ausfälle oder Nichtnutzung berechtigen nicht zur Minderung des Mietpreises.
- Der Mieter trägt sämtliche Gebühren und Genehmigungen, die für den Betrieb auf öffentlichen Flächen notwendig sind (z. B. behördliche Genehmigungen, GEMA).
§6 Pflichten des Mieters
- Die Hüpfburg darf nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen, verantwortlichen Person genutzt werden.
- Der Mieter hat die Hüpfburg nach dem Auspacken unverzüglich auf Schäden zu prüfen und diese dem Vermieter sofort zu melden. Unterlassene Schadensmeldungen können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
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Während der Nutzung sind folgende Regeln einzuhalten:
- Kein Essen, Trinken, Kaugummi oder Süßigkeiten.
- Keine Schuhe, Brillen, Schmuck oder spitzen Gegenstände.
- Keine Tiere.
- Keine Flüssigkeiten oder Wasser in oder auf der Hüpfburg.
- Nutzung ist untersagt bei Regen, Nässe oder starkem Wind.
- Die Hüpfburg darf nachts nicht im Freien aufgestellt oder gelagert werden.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Hüpfburg vor Inbetriebnahme auf sicheren Aufbau und ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
§7 Übergabe und Rückgabe
- Übergabe und Rückgabe erfolgen gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises und Unterschrift.
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Reinigungspflicht:
- Vor Abbau ist die Hüpfburg vom Mieter zu reinigen (Staubsaugen, Abwischen etc.).
- Die Reinigung ist per Fotos nachzuweisen, spätestens bei Rückgabe oder per WhatsApp an den Vermieter.
- Bei großen PVC-Hüpfburgen muss die Verpackung nach zwingend Vorgabe erfolgen.
- Der Mieter behält sich vor bei Nichteinhaltung der Vorgaben die Kaution einzubehalten.
§8 Schäden und Reparaturen
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der Hüpfburg oder Zubehör entstehen.
- Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter oder nach dessen Zustimmung erfolgen. Eigenmächtige Reparaturen können auf Kosten des Mieters nachgebessert werden.
§9 Haftung
- Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch den Betrieb oder die Nutzung der Hüpfburg entstehen.
- Der Mieter trägt während der gesamten Mietzeit die alleinige Verantwortung für die Hüpfburg und deren Betrieb.
- Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Hüpfburg entstehen.
- Der Mieter ist verpflichtet, einen geeigneten Versicherungsschutz (z. B. Haftpflicht- oder Veranstaltungsversicherung) sicherzustellen.
§10 Rücktritt / Stornierung
- Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen.
- Bei wetterbedingter Stornierung bis einen Tag vor Mietbeginn ist der Rücktritt kostenlos.
- Erfolgt die Stornierung später oder nach Abholung/Lieferung der Hüpfburg, bleibt der volle Mietpreis fällig.
- Das Risiko der Nutzbarkeit nach Übergabe trägt der Mieter.
§11 Widerrufsrecht
- Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.
- Das Widerrufsrecht entfällt, wenn die Mietsache am Tag der Buchung genutzt werden soll oder der Mietzeitraum bereits begonnen hat.
§12 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Vermieters.