Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Für sämtliche Mietverträge und zusätzlichen Leistungen des Herrn Nick Moritz „luftschloss-siegburg.de“ (im Folgenden Vermieter genannt) gelten gegenüber ihren Kunden (im Folgenden Mieter genannt) die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Bedingungen bedürfen für ihre wirksame Einbeziehung der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragspartner / Vertragsabschluss

Der Vertrag über die Vermietung von Hüpfburgen kommt zustande mit Herrn Nick Moritz als Inhaber der Firma „luftschloss-siegburg.de“, Goethestr. 5, 53721 Siegburg, sobald der Bestellvorgang des Mieters abgeschlossen ist und durch den Vermieter bestätigt worden ist. Es gilt deutsches Recht.

In dem Bestellprozess werden folgende Schritte durchlaufen:

1. Auswahl von Produkt/Dienstleistung

– bei Hüpfburgen müssen Abhol- und Rückgabedatum sowie Abhol- und Rückgabezeit verbindlich angegeben werden.

– bei Hüpfburgen kann optionales Zubehör hinzugefügt werden.

2. Produkt/Dienstleistung wird dem Warenkorb hinzugefügt durch Klick auf „Jetzt buchen“

3. Überprüfung des Warenkorbs und Weiterleitung zur Kasse durch Klick auf „Weiter zur Kasse“

4. Ausfüllen der Rechnungsdetails und Auswahl der Zahlungsart

5. Bestätigung der AGB und Widerrufsbestimmungen durch Klick auf die Checkbox

6. Bestätigung der Bestellung und Auslösen des Bezahlvorgangs durch Klick auf „Jetzt kaufen“

– Bei der Zahlungsart „Paypal“ wird die Bestellung durch Klick auf den „Paypal-Button“ bestätigt.

Die Anmeldung erfolgt durch Abschicken des vollständig abgeschlossenen Bestellvorgangs mit Bestätigung via Klick auf das Feld „Jetzt kaufen“ (Punkt 6).

Hiermit gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zur Anmietung der gewählten Hüpfburg ab. Zur Bestätigung des Eingangs der Anmeldung bei dem Vermieter erhält der Mieter sodann umgehend eine Bestätigung per E-Mail. Erst mit dem Zugang einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail, die der Vermieter an den Mieter sendet, kommt der Vertrag über die Vermietung der Hüpfburg zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der Vermieter überlässt dem Mieter die ausgewählte Hüpfburg inkl. Zubehör (im Besonderen mit Gebläse, Bodenplanen, Erdanker und Spannseile sowie optional kostenpflichtiges Zubehör wie Verlängerungskabel und Fallschutzmatten) zum Einsatz bei privaten Veranstaltungen. Die Hüpfburg wird in technisch einwandfreiem und vollständigem Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen. Sollte dies nicht geschehen und fällt dadurch eine Vermietung aus, wird dieser Ausfall dem Mieter in vollem Umfang nach Abzug ersparter Aufwendungen in Rechnung gestellt und mit der einbehaltenen Kaution verrechnet.

Die nachfolgenden Mietpreise sind für Selbstabholer. Auf Wunsch kann gegen Berechnung eines Entgelts auch eine Dienstleistung hinsichtlich Auf- und Abbaus sowie Lieferung der Hüpfburg vereinbart werden. Die enthaltenen Leistungen und Konditionen sind dabei der jeweiligen Produktbeschreibung im Online Shop zu entnehmen.

§ 4 Termine

Kann ein vom Vermieter bestätigter Miettermin nicht eingehalten werden, so sind Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, die über eine Erstattung einer vorausgeleisteten Mietzahlung hinausgehen, ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere z. Bsp. entgangenen Gewinn, Ausfallzeiten, Mehrkosten für eine Ersatzanmietung. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens des Vermieters oder auf Schadensersatz für vom Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.

Die Mietdauer „1 Tag“ entspricht dem Zeitraum von 24 Stunden (Beispiel: Anmietung erfolgt um 09:00 Uhr und endet um 09:00 Uhr des Folgetages). Werden Mietobjekte/Hüpfburgen nach mehr als 24 Stunden zurückgebracht, wird die Miete für einen weiteren Tag berechnet und mit der Kaution verrechnet. Die Strafgebühren sind von der Größenkategorie der Hüpfburg abhängig und sind wie folgt gestaffelt:

– Kleine Hüpfburgen: 69,- EUR/Tag

– Mittelgroße Hüpfburgen: 89,- EUR/Tag

– Große Hüpfburgen: 149,- EUR/Tag

$ 5 Preise

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen und Preislisten der Website https://luftschloss-siegburg.de maßgebend.

Die auf der Website genannten Preise sind Brutto-Mietpreise. Der Rechnungsbetrag ist bei Bestellung des Mietobjektes durch den Mieter unter Berücksichtigung der angegebenen Zahlungsarten zu bezahlen. Alle möglichen Zahlungsarten sind unter der https://luftschloss-siegburg.de/bezahlmoeglichkeiten einsehbar.

Ohne vorherigen Zahlungseingang wird das Mietobjekt nicht herausgegeben/ausgeliefert/aufgebaut.

Für Ausfallzeiten durch ungünstige Witterungsverhältnisse oder durch eine Reparatur eines während der Mietzeit entstandenen Schadens am Mietobjekt wird kein Nachlass gewährt.

Eventuell anfallende GEMA-Gebühren oder Gebühren für Abnahmeprüfungen vor Ort durch TÜV, Ordnungsamt, etc. trägt der Mieter. Er übernimmt die Einholung sämtlicher zivilrechtlich notwendiger Bewilligungen (Einholung der Zustimmung von Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten) und/oder eventuell notwendiger Genehmigungen nach öffentlichem Recht (z. Bsp. nach der StVO) auf eigene Kosten.

§7 Schäden am Mietobjekt

Reparaturen darf der Mieter am Mietobjekt nur nach Absprache mit dem Vermieter ausführen/ausführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Änderungen an der Hüpfburg werden von einem Meisterbetrieb bzw. Fachwerkstatt behoben sofern sie nicht fachgerecht erfolgt sind. Die anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

§8 Rücktritt

Ein Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag ist vor Ablauf des 3. Tages vor Mietbeginn möglich und hat in Textform zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitraum für die Einhaltung der nachfolgenden Fristen ist das Datum des Poststempels bzw. das Absendedatum der E-Mail. Der Vermieter erhebt folgende Rücktrittsgebühren, wobei ersparte Aufwendungen berücksichtigt wurden:

  • Rücktritt vor Ablauf des 3. Tages vor Mietbeginn: 0% des Auftragswertes
  • Rücktritt im Zeitraum nach Ablauf des 3. Tages vor Mietbeginn bis 1 Tag vor Mietbeginn: 100% des Auftragswertes

Dem Mieter bleibt es nachgelassen, höhere ersparte Aufwendungen nachzuweisen.

Tritt der Mieter erst am Miettag oder später oder überhaupt nicht vom Mietvertrag zurück, bleibt er zur Mietzahlung in voller Höhe verpflichtet. Verringert sich der Zahlbetrag aufgrund rechtzeitiger Stornierung, erhält der Mieter ein etwaig zu viel gezahltes Entgelt zurückerstattet.

Soweit der Mieter Verbraucher ist und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht hat, bleibt dieses von den Regelungen zum Rücktritt unberührt.

§ 8 Betrieb des Mietobjektes / Sicherheitsbestimmungen

Der Mieter bestätigt mit dem akzeptieren der AGBs während des Buchungsvorgangs im Online-Shop, dass er einen sicheren Betrieb der Hüpfburg gewährleisten kann. Insbesondere achtet er darauf, dass geeignetes Personal in ausreichender Anzahl den Betrieb betreut, die Kinder während des Spielens auf der Hüpfburg beaufsichtigt und darauf achtet, dass sich nicht mehr Kinder auf der Hüpfburg befinden, als nach Betriebsanleitung oder Leistungsbeschreibung zugelassen sind, damit ein verletzungsfreier Betrieb gewährleistet ist.

Es ist darauf zu achten, dass sich keine Scheuerpunkte oder spitzen Gegenstände auf dem Boden befinden, auf dem die Hüpfburg aufgebaut wird. Unter die Hüpfburg ist die entsprechende Plane zu legen, damit die Hülle nicht beschädigt wird. Sie ist zu tragen oder auf einem dafür geeigneten Hilfsmittel zu transportieren, keinesfalls jedoch über den Boden zu ziehen.

Die Hüpfburg ist gegen Wind zu sichern und am Boden sicher zu befestigen. Bei Sturm oder starkem Wind ist der Betrieb einzustellen.

Die Hüpfburg ist ausschließlich gem. der gelieferten Betriebsanleitung und/oder der Anweisungen des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen zu benutzen.

In unmittelbarer Nähe der Hüpfburg ist Rauchen untersagt und Berührungen mit spitzen oder scharfkantigen Gegenständen sind zu unterlassen. Ein Sicherheitsabstand von Wärmequellen von mindestens 2 Metern ist einzuhalten, um eine Beschädigung und die Brandgefahr auszuschließen.

Die Hüpfburg darf ausschließlich ohne Schuhe betreten werden. Das Klettern an Wänden und Balken ist untersagt.

Bei der Benutzung der Hüpfburg sind Brillen, spitze, scharfkantige Gegenstände oder Schmuckstücke abzulegen. Lebensmittel dürfen nicht mit in die Hüpfburg genommen werden.

Mit der Hüpfburg dürfen keine Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen etc. behindert oder eingeschränkt werden. Zu anderen Objekten oder Gegenständen ist beim Aufbau der Hüpfburg ein Sicherheitsabstand zu berücksichtigen:

Eingangsbereich: 3,5 bis 4 m, Seiten und Rückseite 1,8 bis 2,5 m. Bei großem Menschenandrang sind diese Bereiche durch die Aufstellung von Absperrungen sicherzustellen, die mindestens 1 m hoch sein sollen.

Während der Benutzungsdauer muss das Gebläse immer in Betrieb bleiben. Bei Regen ist das Gebläse auszuschalten bzw. stromfrei zu schalten und trocken unterzustellen!

Ausschließlich die verantwortliche Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nicht ohne Anschluss an die Hüpfburg eingeschaltet werden. Es muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden und es dürfen keine Fremdteile eingesaugt werden.

Es dürfen keine Kinder im Bereich des Gebläses sein. Die Hüpfburg darf nicht betreten werden, bevor diese vollständig aufgeblasen ist. Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein.

Evtl. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden!

§9 Übergabe & Rückgabe des Mietobjektes

Die Übergabe des Mietobjektes ist durch den Mieter bei Abholung oder Lieferung auf dem Lieferschein per Signatur zu bestätigen. Zusätzlich ist eine Kopie des Personalausweises notwendig, um etwaige Rückerstattungsansprüche durch den Vermieter geltend zu machen. Der Mieter behält sich das Recht vor, das Objekt ohne Kopie des Personalausweises nicht herauszugeben und den Auftrag kostenpflichtig zu stornieren.

Das Mietobjekt nebst mitgeliefertem Zubehör muss sauber, trocken und ordnungsgemäß zusammengelegt und verpackt zurückgegeben werden. Die Hüpfburg muss zwingend ausgesaugt werden. Die Reinigung ist durch den Mieter mittels Fotokamera zu dokumentieren.

Anderenfalls ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter Reinigungs- bzw. Reparaturarbeiten abhängig vom Zeitaufwand mit jeweils 30,00 € je Stunde in Rechnung zu stellen.

Bei Rückgabe des Mietobjektes erfolgt die Bestätigung der erfolgreichen Rücknahme des Mietobjektes durch eine Signatur des Vermieters auf dem Lieferschein.

§10 Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden sind.

Für alle Gefahren, die durch die Nutzung der Hüpfburg entstehen, hat der Mieter zu haften und sich den Gesetzen entsprechend abzusichern und zu versichern. Mit der Abnahme des Mietobjektes bestätigt der Mieter, dass ausreichend ausgebildetes Betreuungspersonal und ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden sind.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Hüpfburg entstehen, die außerhalb seines Einflussbereichs stehen. Hiermit ist im Besonderen der Transport, der Auf- und Abbau und der Einsatz gemeint, soweit diese Arbeiten nicht vom Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen ausgeführt werden.

Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust der Hüpfburg haftet der Mieter und hat dem Vermieter die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung nach Rechnungslegung zu erstatten.

Vom Haftungsausschluss des Vermieters nicht umfasst sind Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen entstanden sind.

Montageanleitung, Bedienungsanleitung/Betriebshinweisen und Anweisungen des Vermieters oder dessen Erfüllungsgehilfen sind unbedingt zu folgen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten durch den Mieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.

§11 Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.

§12 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, treten lediglich diese außer Kraft. Dies zieht nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages oder der übrigen Geschäftsbedingungen nach sich.

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